Sehr geehrter Herr Ullrich, frage:wann wird endlich ein mietpreisdeckel /Mietpreis bremse, in den Bundesland Thüringen eingeführt, sowie für gewinnabschopfende Dienstleistungen Service, eine Ubergewinnsteuer eingeführt?

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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr Ullrich, frage:wann wird endlich ein mietpreisdeckel /Mietpreis bremse, in den Bundesland Thüringen eingeführt, sowie für gewinnabschopfende Dienstleistungen Service, eine Ubergewinnsteuer eingeführt?

Es kann und darf nicht sein das vermieter/innen, in Thüringen laufend Dienstleistungen Service bei holen die sich als, "hauswart", aus geben und keinerlei Aufgaben gerecht werden, "nicht ordnungsgemäß /oder garnicht aus fuhren und über den vermieter/innen, nicht erbrachte Leistungen abrechnen die den mieter/innen in Rechnung gestellt werden. Diese Leistungen führen andere Firmen aus, mullabfuhr/mullbeseitigungen, grun/Gartenpflege, schnee/glateisbeseitigungen, gebaudereinigungen. Diese Leistungen rechnen die angebliche Dienstleistungen Service hauswart ab die andere Firmen aus fuhren. Somit doppelte Abrechnungen Betriebs nebenkostenabrechnungen, hohe Nachzahlungen, laufend steigende mietkosten, die mit gaspreise, nichts zu tun haben. Es ist eine pure gewinnabschopfung der Dienstleistungen Service, angeblicher hauswart. Somit werden alle mieter/innen abgezockt und in mietschulden getrieben/wohnungslos gemacht. "mietpreisdeckelung/Mietpreis bremse ein führen

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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mietpreisbremse/Mietpreisdeckelung und der Übergewinnsteuer.

Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern. Somit bleibt der Anstieg der Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnungen auf ein Niveau von maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Es wird nun von einer Zufallsgewinnsteuer gesprochen. Ihre Einführung befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Der Unterschied zur Übergewinnsteuer ist dabei, dass die Zufallsgewinnsteuer deutlich spezifischer definiert werden kann. Sie strebt lediglich den Windfall Profit, also den Marktlagengewinn an. Dieser Marktlagengewinn entsteht bei Monopol-Gebilden am Markt und durch Zufall bedingte extrem starke Nachfrage, so wie in der jetzigen Energiekrise. Somit sprechen wir bei Zufallsgewinnen von Gewinnen mancher Stromerzeuger. Damit möchte die Ampel-Koalition eine Strompreisbremse für die Bürgerinnen und Bürger durch die Abschöpfung von Gewinnen bei Energiefirmen finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen 

Frank Ullrich, MdB 

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