Frage an Frauke Heiligenstadt bezüglich Bildung und Erziehung

Frauke Heiligenstadt
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Frage von Daniel S. •

Frage an Frauke Heiligenstadt von Daniel S. bezüglich Bildung und Erziehung

sehr geehrte Frau Heiligenstadt, bei den Inklusionsbeautragten habe ich versucht einen Sachstand und Leistungsbericht zum Thema Inklusion zu bekommen. Leider gibt es wohl keine Belastbaren Daten dazu von der Sache her zu bekommen.
Wie viele Schulen haben bei Schulämtern Mittel für Inklusive Schule beantragt zum einen den Mehrbedarf an Personal zum anderen den Bedarf an Lehrmaterial für Behinderte Kinder und wie viele Mittel wurden für Bauliche Maßnahmen für Barrierefreien Zugang und Therapieräume und Behindertengerechter Sanitärer Anlagen von den Schulen an Bedarf gemeldet?

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Senger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Genaue Daten, die in Bezug auf bauliche Maßnahmen auf die jeweiligen Schulen runtergebrochen sind, liegen mir zur Zeit in der Auswertung nicht vor. Ich vermute, dass der Hintergrund Ihrer Frage das Thema „Inklusion und Konnexität“ ist. Dazu kann ich Ihnen grundsätzlich folgendes mitteilen:
Seit Mitte 2013 gibt es auf Arbeitsebene kontinuierliche Gespräche zur Anerkennung des Konnexitätsanspruch über die Kosten der inklusiven Beschulung mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Niedersachsen. Weitere Gespräche werden geführt.
Unabhängig davon informiere ich Sie gerne über den landesweiten Sachstand und Leistungsbericht zum Thema Inklusion:
Umsetzung von Artikel 24 („Bildung“) der Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen in Niedersachsen durch das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012. Die Einführung erfolgt mit dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend, beginnend mit den Schuljahrgängen 1 und 5. Lt. Schulgesetz werden Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.
Die Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nebst Ergänzenden Bestimmungen ist seit dem 01.02.2013 in Kraft.
Etwa fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen (rund 35.000 Schüler landesweit) haben Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Erziehungsberechtigte haben die Wahl, welche Schulform ihr Kind besuchen soll (allgemeine Schule oder Förderschule). Die Freigabe des Elternwillens in der praktizierten aufsteigenden Form hat große Zustimmung gefunden. Der Prozess wird als verlässlich wahrgenommen.
Kommunale Schulträger konnten freiwillig bereits ab 1. August 2012 mit der Inklusion beginnen. Seit August 2013 können sie ihre Schulen schrittweise zu inklusiven Schulen umgestalten.
Für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören und Sprache können durch die Schulträger für einen Übergangszeitraum bis 2018 Schwerpunktschulen bestimmt werden. Danach ist jede Schule jeder Schulform eine inklusive Schule.
Grundschulen nehmen seit dem 1. August 2013 alle Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahrgang auf. Bei einem anderen Förderschwerpunkt als Lernen können die Erziehungsberechtigten eine Grundschule für ihr Kind wählen.
Weiterführende Schulen nehmen ab 1. August 2013 aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwer­punkten im Sekundarbereich I entsprechend der Elternwahl auf.
Schulen erhalten für Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, zusätzliche Stunden durch Förderschullehrkräfte (außer für die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache im Primarbereich, die in die sonderpädagogische Grundversorgung eingebunden sind). Entscheidend für den Umfang ist der jeweilige Bedarf. Insgesamt finanziert das Land die Inklusion zusätzlich mit 1600 Stellen
Für Lehrer an Grundschulen gibt es seit 2011 Fortbildungsangebote zur Vorbereitung auf die inklusive Schule. Seit Herbst 2012 werden auch die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen in die Fortbildungsmaßnahmen einbezogen. Darüber hinaus gibt es entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Schulleitungen. 2012 und 2013 standen dafür jeweils 1 Mio. Euro zur Verfügung, für 2014 sind 1,6 Mio. Euro im Rahmenkonzept vorgesehen.
Sechs Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind zum Schuljahr 2013/14 bereits auf Grund sinkender Schülerzahlen mit anderen Förderschulen zusammengelegt oder aufgelöst worden.
Laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen zum Stichtag 14.09.2012, vor Einführung der inklusiven Schule, wurden im Schuljahr 2012/2013 von allen Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf knapp unter 15 % in den allgemeinen Schulen beschult. Ausgehend von der aktuellen Erhebung zur Unterrichtsversorgung vom 22.08.2013 werden im Schuljahr 2013/2014 im 1. Schuljahrgang 1.453 (30 %) der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungs­bedarf inklusiv beschult, im 5. Schuljahrgang sind es 1.783 (25 %) der Schülerinnen und Schüler.

Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt

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