Weitere Fragen an Frauke Heiligenstadt
Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.
Ich finde Ihr Anliegen grundsätzlich unterstützenswert, muss aber auch anerkennen, dass es hier momentan leider keine parlamentarische Mehrheit gibt, weil die Union blockiert.
Die Sorge um chronisch kranke Menschen nehme ich sehr ernst. Richtig ist: Die Belastungsgrenze von einem Prozent für chronisch Erkrankte bleibt bestehen und soll finanzielle Überforderung verhindern.
Ich habe mich in dieser Angelegenheit deshalb nochmals an die zuständigen Stellen im Land Niedersachsen gewendet und hoffe, Ihnen bald Auskunft geben zu können.
