Werden bei Investitionen in fossile Infrastruktur auch Klimaschäden und das Risiko möglicher Fehlinvestitionen berücksichtigt?
Staatliche Investitionen in Energieinfrastruktur binden häufig über Jahrzehnte Kapital und schaffen langfristige wirtschaftliche Abhängigkeiten. Bei fossiler Infrastruktur entsteht dadurch ein doppeltes Risiko: Einerseits könnte die Nachfrage nach Erdgas mit fortschreitender Dekarbonisierung zurückgehen und damit die Wirtschaftlichkeit heute geplanter oder geförderter Anlagen gefährden. Andererseits entstehen durch die Klimakrise selbst wachsende Kosten für Infrastruktur, Landwirtschaft, Versicherungen und öffentliche Haushalte. Wenn bei Investitionsentscheidungen vor allem die unmittelbaren Kosten und erwarteten Renditen betrachtet werden, während diese langfristigen Risiken nur unzureichend eingepreist werden, kann eine heute wirtschaftlich erscheinende Investition später erhebliche Kosten verursachen. Gerade bei öffentlichen Mitteln stellt sich deshalb die Frage, ob solche Risiken systematisch und transparent bewertet werden.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Investitionsentscheidungen mit langer Bindungsdauer bergen tatsächlich das Risiko, dass sich wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen während der Nutzungsdauer verändern. Das gilt für Energieinfrastruktur unabhängig davon, ob es sich um fossile oder erneuerbare Anlagen handelt.
Zur institutionellen Einordnung: Staatliche Investitionen beruhen auf Gesetzen bzw. Haushaltsentscheidungen des Bundestages. Für Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung schreibt § 7 der Bundeshaushaltsordnung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, die Alternativen und Risiken einer Maßnahme einbeziehen muss. Zusätzlich gibt es im Bundestag den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen. Er begleitet die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und prüft bei Gesetzgebungsverfahren, ob die vorgeschriebene Nachhaltigkeitsprüfung von den zuständigen Ministerien durchgeführt wurde.
In der Sache halte ich es für richtig, dass Energiepolitik technologieoffen und mit Blick auf die Versorgungssicherheit gestaltet wird. Investitionen etwa in neue Gaskraftwerke im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes sind bewusst als Übergangstechnologie angelegt und für eine spätere Umstellung auf Wasserstoff ausgelegt, um genau das von Ihnen beschriebene Risiko dauerhafter fossiler Abhängigkeit zu begrenzen. Sie sichern die Stromversorgung in der Phase, in der erneuerbare Energien noch nicht durchgängig verfügbar sind.
Die von Ihnen angesprochenen langfristigen Kosten der Klimakrise werden zudem zunehmend über marktwirtschaftliche Instrumente wie den europäischen und nationalen CO2-Preis in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einzelner Investitionen eingepreist. Das ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz: Er verlagert die Bewertung dieser Risiken auf die Investitionsentscheidung selbst, statt sie allein über zusätzliche staatliche Prüfverfahren abzubilden.
Eine systematische, verpflichtende Klimarisikoprüfung speziell für jede einzelne staatliche Infrastrukturinvestition existiert nach meiner Kenntnis derzeit nicht in dieser Form. Ob ein solches zusätzliches Prüfinstrument sinnvoll wäre, halte ich für eine berechtigte Frage, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen diskutiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB
