Werden Sie sich für eine Anhebung des Verkaufsalters von alkoholischen Getränken auf 18 Jahre einsetzen?

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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Frank L. •

Werden Sie sich für eine Anhebung des Verkaufsalters von alkoholischen Getränken auf 18 Jahre einsetzen?

Sehr geehrter Herr Güntzler,
europaweit gilt mehrheitlich, dass Alkohol erst ab 18 Jahren erworben werden darf. Nur in Deutschland und einigen Nachbarländern glaubt man, dass Alkohol in Bier und Wein für den jugendlichen Organismus weniger schädlich sei als in Spirituosen. Aus medizinischer Sicht ist Alkohol jedoch in jeglicher Menge für Menschen bis 25 Jahre schädlich für die vollständige Entwicklung der Organe, insbesondere des Gehirns.
Bei einer YouGov-Umfrage Anfang diesen Jahres sprachen sich 60% der Befragten dafür aus, das Abgabealter einheiltich auf 18 Jahre anzuheben; selbst in der Altersgruppe der 18-25jährigen war eine knappe Mehrheit von 51% dafür.
Auch zur finanziellen Entlastung des Staatshaushalts trägt eine solche Maßnahme bei: für jeden in Alkoholprävention investierten Euro gibt es bis zu 16 Euro Ersparnis an gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden – was gerade zur Bewältigung der Covid-19-Krise dringend benötigt wird.
Beste Grüße,
Frank Lindemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lindemann,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Schreiben zur Anhebung des Verkaufsalters von alkoholischen Getränken auf 18 Jahre an mich wenden.

Mit dem geltenden Jugendschutzgesetz sind wir gut aufgestellt. Bereits heute besteht mit § 9 des Jugendschutzgesetzes ein Abgabe- und Ausschankverbot für alkoholische Getränke für unter 18-Jährige. Ausnahmen bestehen nur für Bier, Wein und Sekt. Diese Getränke dürfen Jugendliche in Läden ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Zudem besteht ein Werbeverbot für Alkohol bei Öffentlichen Filmvorführungen, wie in Kinos bis 18 Uhr.

Das Jugendschutzgesetz wird regelmäßig evaluiert. Sollten gewichtige Anhaltspunkte für noch strengere Regelungen bestehen, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese unverzüglich in den Blick nehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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