Sehr geehrte Frau Heinrich, was gedenken Sie, bei folgenden Punkten im neuen Tierschutzgesetz zu ändern?

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Michaela W. •

Sehr geehrte Frau Heinrich, was gedenken Sie, bei folgenden Punkten im neuen Tierschutzgesetz zu ändern?

Diese Punkte sind überfällig und MÜSSEN endlich in das neue Tierschutzgesetz aufgenommen werden:

-Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

-Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

-Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

-Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

-Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

-Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

-Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

mit der Änderung des Tierschutzgesetzes will die SPD-geführte Bundesregierung zahlreiche Verbesserungen erreichen. Der Bundestag war damit allerdings noch nicht befasst, die parlamentarischen Beratungen zu den geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz sind erst im Herbst zu erwarten. Der Entwurf verspricht Verbesserungen in vielen Bereichen: etwa für Heim- und Zirkustiere genauso wie für Tiere in der Landwirtschaft. Zu nennen wären die folgenden Änderungen des Tierschutzgesetzes: 

  • Bekämpfung des illegalen Handels mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen
  • Bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung
  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben
  • Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren
  • Eindämmung der Qualzucht
  • Einrichtung des Amtes einer oder eines Bundestierschutzbeauftragten
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Wir werden im Bundestag den Entwurf – und auch die von Ihnen angesprochenen Fragen – sorgfältig prüfen. Außerdem wird es eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf geben. 

Weitere Informationen zum Themenkreis Tierschutz und zum Gesetzentwurf finden Sie auf den Seiten des Landwirtschaftsministeriums: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutzgesetz-aenderung.html

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich 

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