Halten sie sich in Asylrechtsfragen an die Menschenrechte (Familiennachzug, im Zweifel für den Flüchtling etc.)? Sollte das Asylrecht um Fälle von extremen Naturkatastrophen erweitert werden?

Gabriele Winkel alias Margaretha Main
Gabriele Winkel
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Frage von Claudia Anna M. •

Halten sie sich in Asylrechtsfragen an die Menschenrechte (Familiennachzug, im Zweifel für den Flüchtling etc.)? Sollte das Asylrecht um Fälle von extremen Naturkatastrophen erweitert werden?

Gabriele Winkel alias Margaretha Main
Antwort von
dieBasis

Sehr geehrte Frau M.,

die Menschenrechte gelten auch in Asylrechtsfragen. Dazu hatte ich schon eine Frage beantwortet. Familiennachzug halte ich für richtig. Es muss geregelt sein, wer als Familienmitglied mit dem Recht auf Nachzug gilt. Vorraussetzung ist die Integrationswilligkeit des Asylbewerbers und seine Ziele. Am wichtigsten ist die Begleitung der Familie solange, bis eine Intergration stattgefunden hat.

Bei einer extremen Naturkatastrophe hat die Hilfe vor Ort Priorität. Fühlen sich die Menschen trotzdem nicht mehr in der Lage, dort zu wohnen, sollte ihnen Asyl gewährt werden. Auch hier ist eine langfristige Begleitung wichtig. 

Zur Integration gehören immer zwei: einer, der sich integrieren will und einer, der die Integration unterstützt. Entfällt eines von beidem, ist das Zusammenleben in der Gesellschaft gescheitert.