Wo ist der CDU/CSU-Vorschlag zum Hinweisgeberschutzgesetz?

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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Norbert B. •

Wo ist der CDU/CSU-Vorschlag zum Hinweisgeberschutzgesetz?

Sehr geehrter Herr Eisenreich,
Sie haben im Bundestag gegen das Hinweisgeberschutzgesetz gestimmt. Sie begründeten das mit zuviel Bürokratie, halten eine Regelung aber grundsätzlich für nötig.

Wann kommt also ein Vorschlag aus den Reihen der Union, um dieses Thema endlich endgültig abzuschließen?

Sie erwecken mit Untätigkeit den Eindruck, Hinweisgeber nicht schützen und EU-Recht weiterhin brechen zu wollen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Es steht außer Frage, dass ein effektiver Hinweisgeberschutz überfällig ist. Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden.

Das vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen beschlossene Gesetz geht aber über die Anforderungen der EU-Richtlinie weit hinaus. Dies gilt insbesondere für die deutliche Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs. Auch an anderen Stellen, z.B. bei den Bußgeldvorschriften, geht der Entwurf zu Lasten der Unternehmen über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden über das vernünftige Maß hinaus unnötig belastet. Das Gesetz führt in seiner jetzigen Fassung zu übermäßiger Bürokratie und zusätzlichen Kosten in wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeiten. Die über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Umsetzung kann im europäischen Vergleich auch zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen führen.

Für den Aufbau eines effektiven Systems zum Hinweisgeberschutz ist eine über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Umsetzung auch nicht erforderlich. Es ist mehr Augenmaß notwendig. Solange der Gesetzgeber nicht nachbessert, kann Bayern dem Gesetz nicht zustimmen. Es ist nunmehr die Bundesregierung am Zug zu entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft. Wir sind bereit, in einem Vermittlungsverfahren konstruktiv an diesem wichtigen Gesetz mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

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