Befürwortet Ihre Partei die Abschaffung des § 166 StGB (Antiblasphemie Paragraph)?

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Frage von Tendai M. •

Befürwortet Ihre Partei die Abschaffung des § 166 StGB (Antiblasphemie Paragraph)?

Sehr geehrter Herr Gysi,

im Kontext von Art. 5 GG & Art. 10(1) EMRK sowie der jüngsten weltweiten gewaltsamen Verfolgung von Religionskritikern einschließlich in Europa, würde sich Ihre Partei für die Aufhebung des Anti-Blasphemiegesetzes §166 StGB (u. ähnliche gesetzliche Reglungen) fördern?

Falls nein, warum? Falls ja, welche Maßnahmen würden unterstützt, um sicherzustellen, dass der wesentliche Inhalt nicht einfach durch das Verschärfen/Ausweiten anderer Strafgesetze ersetzt wird? Zum Beispiel durch eine Ausweitung/Interpretation der Gesetze gegen Hassrede, Aufstachelung, Beleidigung usw., sodass im Wesentlichen dieselbe Rede kriminalisiert wird?

(Ich stelle allen großen deutschen Fraktion dieselbe Frage um die derzeitige Stelle der Partei zu verstehen als Recherche für einen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift über die Reform des europäischen Menschenrechtssystems.)

Vielen Dank für Ihre Klarstellung der Parteipositionen.

Mit freundlichen Grüßen
Tendai M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

Ihre Frage vom 17. Februar hat mich erreicht. Ich weiß nicht, welche Anwendungsfälle Sie kennen. Eigentlich verbietet der Paragraf 166 zunächst nur Äußerungen, die als Beschimpfung gewertet werden können. Außerdem muss der öffentliche Frieden gestört sein. Und dabei geht es ja nur darum, dass religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse anderer eben zu beschimpfen. Durch den Absatz 2 wird auch das Beschimpfen bestehender Kirchen, von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe gestellt, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird.

Wenn das Gesetz richtig angewandt wird, wird Kritik an Kirchen und Religionen überhaupt nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Gregor Gysi

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