Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerokratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?

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Frage von Beate Maria V. •

Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerokratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?

Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufeenden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-und Arzneimitteln,zumindest wenn schon einmal Befreiung gewaehrt wurde. Ist d.jetzige Handhabg.nicht eine Form d.Altersdiskriminierung ?Was meinen Sie ?MfG

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Sehr geehrte Frau V.,

Ihre Nachricht vom 6. November hat mich erreicht. Selbstverständlich muss das Leben bei uns entbürokratisiert werden. Ihre Idee, eine eidesstattliche Versicherung dergestalt abzugeben, ob sich etwas verändert hat oder nicht, finde ich nicht schlecht. Es wäre ein einfacher Weg. Mal sehen, ob wir damit Chancen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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