![Gregor Gysi Portrait von Gregor Gysi](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/5000961.jpg?itok=ijbkiPX5)
(...) 1. Der Pfändungsschutz für Selbständige richtet sich im Wesentlichen nach § 850 i ZPO. Dieser bestimmt, dass wenn nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet werden, dann hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. (...)