Wie stehen Sie persönlich und wie steht Ihre Partei zu den aktuellen Honorarkürzungen in der Psychotherapie? Setzen Sie sich dafür ein, dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss überprüft?
Sehr geehrte Frau Achterberg,
als niedergelassene Psychotherapeutin in Heilbronn wende ich mich mit großer Sorge an Sie. Anlass ist die aktuell beschlossene Abwertung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Kürzungen von rund 4,5 % wurden bereits umgesetzt, weitere Veränderungen werden diskutiert. Steigende Miet-, Energie- und Personalkosten treffen auf ohnehin knappe Vergütung. Weitere Kürzungen senden ein falsches Signal – gerade bei wachsendem Bedarf und langen Wartezeiten auf Therapieplätze. Dies führt zu schwierigen ethischen und organisatorischen Fragen im Praxisalltag. Ich persönlich möchte mich nicht dazu genötigt fühlen, Patientinnen und Patienten bestimmter gesetzlicher Krankenkassen (die Teil von selektiven Verträgen sind) oder privat Versicherte zu bevorzugen, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Eine solche Entwicklung würde dem Grundgedanken einer solidarischen und gleichberechtigten Gesundheitsversorgung widersprechen.
Sehr geehrte Frau K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile Ihre Besorgnis bezüglich der Kürzung der Vergütung psychotherapeutischer Maßnahmen. Psychotherapeut:innen leisten einen wertvollen Dienst in unserer Gesellschaft, der zurecht in den letzten Jahren eine Aufwertung und mehr Anerkennung erhalten hat. Daher ist der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 gesundheitspolitisch ein verheerendes Signal.
Gespart wird ausgerechnet dort, wo ein Großteil der Versorgung für vergleichsweise wenig Geld stattfindet, nämlich in der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Und das, obwohl der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt. Wartezeiten sind bereits jetzt für viele Patient:innen unzumutbar lang und Praxen stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Wenn dadurch Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, kann das die psychotherapeutische Versorgungslage noch weiter verschärfen. Ziel Grüner Politik ist es, dass Menschen bei Bedarf frühzeitig Unterstützung erhalten und dass auch präventiv gearbeitet werden kann, bevor Probleme zu massiv werden und in der Folge unser Gesundheitssystem über lange Zeiträume belasten.
Leider sind meine Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf den Beschluss begrenzt. Honorarvereinbarungen sind eine Angelegenheit der Selbstverwaltung und es ist grundsätzlich richtig, dass diese nicht politisch getroffen werden. Direkte politische Einflussnahme ist daher weder möglich noch sinnvoll.
Was gebraucht wird, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen. Auf Bundesebene ist daher z.B. eine neue Bedarfsplanung überfällig.
Hier in Baden-Württemberg konnte die Grün geführte Landesregierung bereits in der letzten Legislatur zumindest den Herausforderungen im stationären Bereich begegnen. So sind die ursprünglich mit einer Befristung von zwei Jahren versehenen 136 voll- und teilstationären Betten und Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (sog. Corona-Sonderbedarfe) entfristet worden und konnten damit dauerhaft in den Landeskrankenhausplan aufgenommen werden.
Im ambulanten Bereich gestaltet sich das wegen der bereits erwähnten Selbstverwaltung leider etwas schwieriger. Dennoch konnte die Grüne Regierung auch hier die originär zuständige ärztliche Selbstverwaltung bei ihrem Versorgungssicherstellungsauftrag unterstützen. So wird der Ausbau von Primärversorgungszentren und Medizinischen Versorgungszentren gefördert, in denen Ärztinnen und Ärzte in interdisziplinären Teams, die aus verschiedenen Spezialisten, z. B. Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern, bestehen, zusammenarbeiten können. Diesen Weg wollen wir weitergehen.
Dies ist natürlich noch nicht genug. In der kommenden Legislatur wollen wir folgende Punkte in Angriff nehmen:
- die psychotherapeutische Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, verbessern und dafür auch telemedizinische Angebote fördern,
- die Schnittstellen zur Beratung und Prävention stärken. Dazu gehören etwa die psychosoziale Beratung, Erstanlaufstellen sowie die Sucht- und Suizidprävention,
- uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Weiterbildungsfinanzierung für Psychotherapeut*innen rechtlich abzusichern,
- mehr Schulpsycholog*innen einsetzen,
- den Ausbau von Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche voranbringen,
- die psychosoziale Beratung stärken und
- eine gemeindepsychiatrisch organisierte Not- und Krisenversorgung etablieren.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und versichere Ihnen, dass ich mich wie auch die Grüne Fraktion dafür einsetzen werde, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern und weiter auszubauen, damit niemandem wegen finanzieller Kürzungen die dringend benötigte Hilfe vorenthalten wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Gudula Achterberg
