Die Bundesregierung plant, dass Ausländerbehörden Menschen wegen eines Likes im Internet ohne Gerichtsurteil abschieben können. Wie denken Sie darüber? Verstößt das nicht gegen unsere Verfassung?

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Gülistan Yüksel
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Frage von Reinhard G. •

Die Bundesregierung plant, dass Ausländerbehörden Menschen wegen eines Likes im Internet ohne Gerichtsurteil abschieben können. Wie denken Sie darüber? Verstößt das nicht gegen unsere Verfassung?

Sehr geehrte Frau Yüksel,

https://netzpolitik.org/2024/kabinettsbeschluss-ausweisung-schon-nach-einem-like/

Diese Gesetzesänderung soll sehr schnell verabschiedet und einem Gesetzentwurf „zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ beigefügt werden. Mir ist nicht bekannt, ob darüber schon im Bundestag beraten wurde.

Wie denken Sie darüber? Was könnte konkret der Anlass für eine Ausweisung sein? Welche Gruppen von Ausländern wären betroffen? Könnte hier beispielsweise ein Unterschied nach den Herkunftsländern gemacht werden? Oder danach, in welchem Land, oder an wem, eine mit einem Like versehene Gewalttat stattfindet?

MfG

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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen und Bedenken ein.

Die Bundesregierung reagiert mit dieser Gesetzesänderung auf Hasspostings im Netz, die nach dem Angriff der Hamas auf Israel sowie nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten bei einer islamkritischen Veranstaltung in Mannheim aufgetreten sind. Die Gesetzesänderung soll es den Ausländerbehörden ermöglichen, Menschen aufgrund spezifischer Aktivitäten im Internet auszuweisen. Dabei werden Inhalte, die Terrorverherrlichung betreiben, besonders gründlich untersucht. Das Innenministerium betont, dass „strafbare Hasskriminalität“ wie islamistische Hasspostings oder die Zustimmung zur Ermordung von Israelis durch die Terrororganisation Hamas unter Terrorverherrlichung fallen. Auch das Verbreiten von Symbolen terroristischer Organisationen sei strafbar, wobei jedoch ein Terrorkontext nachgewiesen werden müsse. Es muss im Einzelfall rechtlich genau geprüft werden, inwieweit das „Liken“ eines terrorverherrlichenden Posts als ausreichender Grund für eine Ausweisung angesehen werden kann. Wer von einer Ausweisungsentscheidung betroffen ist, kann vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erheben, wo die Entscheidung rechtlich überprüft wird. Erfolgt kein Einspruch, soll die Ausweisung auch ohne Gerichtsbeschluss möglich sein.

Es ist wichtig, zu betonen, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung die Ausweisung von Menschen mit einem Aufenthaltstitel betrifft und nicht die Abschiebung. Eine Ausweisung bedeutet, dass der Aufenthaltstitel entzogen wird, wenn eine Person gegen bestimmte Gesetze verstößt. Dabei wird kein Unterschied nach dem Herkunftsland gemacht. Abschiebungen hingegen sind ein wesentlich komplexerer Prozess, der eine sorgfältige Abwägung zahlreicher Faktoren erfordert, wie beispielsweise die Kooperation der Herkunftsländer, die Dauer des Aufenthalts in Deutschland und die Schwere des Gesetzesverstoßes.

Vor der Sommerpause wurde die geplante Gesetzesänderung in den Deutschen Bundestag in erster Lesung eingebracht und beraten. Bevor im Herbst der Entwurf verabschiedet werden soll, werden wir die vorgelegten Vorschläge im parlamentarischen Verfahren weiter genau prüfen und sicherlich noch Änderungen vornehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass dabei alle Schritte im Einklang mit unseren rechtlichen und verfassungsmäßigen Grundsätzen stehen. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten und Ihnen einen Einblick in die Thematik geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen 

Gülistan Yüksel, MdB

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