Neben meinem Versorgungsbezug wird eine Witwenversorgung gezahlt. Gem. § 67 LBeamtVG NRW erhalte ich nur noch ein gekürztes Ruhegehalt. Warum gibt es diese alte Kürzungsvorschrift noch immer?

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Frage von Gisela B. •

Neben meinem Versorgungsbezug wird eine Witwenversorgung gezahlt. Gem. § 67 LBeamtVG NRW erhalte ich nur noch ein gekürztes Ruhegehalt. Warum gibt es diese alte Kürzungsvorschrift noch immer?

Frauen sollen ja durch Berufstätigkeit eine eigene Altersversorgung aufbauen. Ich habe dies 43 Jahre lang vollzeitbeschäftigt getan, mit dem Erfolg, dass ich als Witwe nur noch ein gekürztes Ruhegehalt aus meiner Pension erhalte. Das Landesrecht fußt m.W. auf altem Bundesrecht aus den 50'er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Es ist wohl an der Zeit, diese Bestimmungen zu modernisieren!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Witwenversorgung im Zusammenhang mit Ihrem Ruhegehalt.

Ich kann Ihren Ärger über die Kürzungen Ihrer Pension gut nachvollziehen. Die Regelungen für die Verrechnung von mehreren Einkommen sind jedoch, wie Sie selbst geschrieben haben, im Landesrecht verankert. Hier ist der Bund nicht zuständig, so dass ich Ihnen an dieser Stelle leider keine befriedigende Antwort über eine mögliche Gesetzesreform geben kann.

Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen noch einmal an die Abgeordneten des Landtags zu wenden.

 

Herzliche Grüße

Ihre

Gülistan Yüksel, MdB

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