Werden Sie sich gegen die Pläne zur Pflegereform 2027 (PNOG) einsetzen, damit private Verhinderungspflege ohne Zwang zu Firmen erhalten bleibt und wie begründen Sie die Diätenerhöhung im Juli?
Als Bürger aus Mönchengladbach besorgt mich der PNOG-Entwurf zur Bundespflegereform. Demnach soll die Verhinderungspflege so umgebaut werden, dass Budgets primär nur noch an professionelle Pflegefirmen fließen. Für mich bedeutet das: Wenn meine private Pflegerin im Urlaub ist, kann ich Nachbarn oder Bekannte als Vertretung künftig kaum noch unkompliziert entlohnen. Zugelassene Pfledienste haben hier kaum Kapazitäten und zehren das Geld durch hohe Sätze sofort auf. Diese Reform spart zulasten der Schwächsten in der häuslichen Pflege. Gleichzeitig steigen zum 1. Juli die Abgeordnetendiäten in NRW automatisch an. Dass bei der sozialen Absicherung für Pflegebedürftige massiv gekürzt wird, während die Bezüge der Politik steigen, empfinde ich als tief ungerecht. Wie positionieren Sie sich zum Erhalt der privaten Nachbarschaftshilfe und wie rechtfertigen Sie die Erhöhung vor den Wählern?
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch und dafür, dass Sie Ihre Sorgen so offen schildern.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die Diskussion um die Pflegereform viele pflegende Angehörige verunsichert. Die häusliche Pflege wird in Deutschland überwiegend von Angehörigen sowie durch die Unterstützung von Nachbarn, Freunden oder anderen vertrauten Personen getragen. Dieses Engagement ist unverzichtbar und verdient unsere Anerkennung.
Mit der geplanten Pflegereform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Leistungen der Pflegeversicherung einfacher zu gestalten und die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass eine verlässliche Versorgung auch in Zukunft gewährleistet bleibt.
Gleichzeitig ist für mich klar: Die Reform muss sich an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen messen lassen.
Sollte sich im weiteren parlamentarischen Verfahren bestätigen, dass die neuen Regelungen die private Verhinderungspflege unnötig einschränken oder dazu führen, dass pflegende Angehörige in der Praxis keine geeignete Vertretung mehr finden, sehe ich hier Änderungsbedarf. Gerade dort, wo ambulante Pflegedienste keine ausreichenden Kapazitäten haben, muss es weiterhin möglich sein, bewährte Unterstützung durch Nachbarn oder andere vertraute Personen in Anspruch zu nehmen. Diese Hinweise aus der Praxis nehme ich sehr ernst und werde sie in die Beratungen einbringen.
Die Abgeordnetendiäten der Landtagsabgeordneten werden in den Landtagen entschieden. Zum Bundestag kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die Erhöhungen nicht aufgrund eines gesonderten politischen Beschlusses erfolgen, sondern automatisch nach einem gesetzlich geregelten Verfahren, das die allgemeine Lohnentwicklung abbildet. Allerdings haben wir entgegen der gesetzlichen Regelung in diesem Jahr auf die Erhöhung durch ausdrücklichen Parlamentsbeschluss verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings
