Wird sich die Union gegen Südafrikas Klage gegen Israel vor dem IGH wegen Genozid äußern?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
100 %
11 / 11 Fragen beantwortet
Frage von Itzhak L. •

Wird sich die Union gegen Südafrikas Klage gegen Israel vor dem IGH wegen Genozid äußern?

Israels Verteidigungsminister Galant sagte schon am 9.10.2023, es werde [in Gaza] keinen Strom, kein Wasser, keine Lebensmittel und keinen Treibstoff geben. Siehe:

https://www.deutschlandfunk.de/israel-riegelt-gazastreifen-ab-iran-dementiert-beteiligung-an-gross-offensive-100.html

Sie bezweifeln die Aussagen der U.N. bezüglich der Lage der Bewohner Gazas:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gaza-israel-hungersnot-un-vn-resolution-humanitaere-hilfe-cdu-krings-waffenruhe-hunger/

Die UN (darunter der IGH) muss ja darauf achtgeben, dass sie nicht eine Täter-Opfer-Umkehr vornimmt. Die Hamas beging einen barbarischen Terrorangriff. Israel hat das verbriefte Recht und die Pflicht, sich zu verteidigen. Der UN Generalsekretär nahm einseitig Partei für die Palästinenser. Israel ist Deutschlands Staatsräson.

Israel will Ihre Aussage gegen diese Klage:

https://www.axios.com/2024/01/05/south-africa-gaza-genocide-icj-israel-plan

Wird Deutschland Druck auf das Gericht üben?

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

als Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion möchte ich darauf hinweisen, dass der Internationale Gerichtshof nicht in der Hauptsache entschieden hat. Der IGH hat lediglich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts kann noch Jahre dauern.

Es darf niemals vergessen werden, dass Israels Vorgehen in Gaza eine Reaktion auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers ist. Daran, und dass auch die Hamas an humanitäres Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss, hat auch der IGH noch einmal erinnert.

Ich bin weiterhin der klaren Auffassung, dass Israels Selbstverteidigungshandlungen die Voraussetzungen eines Völkermordes nicht erfüllen. In Israels Selbstverteidigung die Absicht, Angehörige einer nationalen, rassischen, religiösen oder ethnischen Gruppe wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe zu vernichten, zu erkennen, entbehrt meiner Auffassung nach wie vor jeder Grundlage.

Nach eigener Aussage wird die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung, zur Auslegung der Völkermordkonvention durch eigene Intervention darlegen.

Was möchten Sie wissen von:
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU