Frage an Gunther Krichbaum bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Gunther Krichbaum
CDU
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Frage von Ralf O. •

Frage an Gunther Krichbaum von Ralf O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

ich finde es schon mal positiv, dass Sie ein Europa der verschiedenen Geschwindiglkeiten andenken.Mein Vorschlag einer europäischen Verteidigungsunion mag ihnen zwar anachronitisch vorkmommen, aber wenn man sich in den USA die Tea-Party-Bewegung, Ron Paul und die Rede von US-Verteidigungsminsiter Gates anhört. so haben sie doch alle einen Tenor: Europa kann kein free-rider mehr mittels NATO sein, sondern muss sich selbst aufstellen.Wir müssen einmal mehr als 2% des BSP für Verteidgungsausgaben ausgeben, wenn uns die NATO und die ESVP nicht völlig egal sind! Von daher finde ich es auch desatrös, dass Guttenberg zur englisch-französischen Kooperation als Transatlantker nur mit Schweden eine Verteidigungsgemeinschaft aufmachte, wäre eine Verteidigungsgemeinschaft zwischen D-F-GB doch so nötig.Desweiteren zum deutsch-französichen Gipfel: Eine Wirtschaftsregierung ist dies ja nicht,sondern ein lockeres Treffen zwischen den Staats- und Regierungschefs--die Finanzhoheit steht nicht zur Disposition. Umgekehrt: Schuldenbremse in alle EU-Verfassungen- ist man dann Staatsfeind, wenn man staatliche Mehrausganben fordert und werden die Verfassungsgerichte dieser Staaten dann jedesmal über die Verfassungskonformität dieser Schuldenbremsen abstimmen?
Zudem: Wie soll diese Schuldenbremse aussehen? Abbau gegen unten oder Inpflichtnehmung der oberen Einkommensklassen? Deutschland hat mit 15% nach Cypern die geringste Körperschaftssteuer. Selbst Warren Buffett als Milliardär fordert inzwischen eine deutlich höhere Besteuerung oberer Einkommen!Wie steht die CDU/CSU dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ostner,

Ihre mittlerweile dritte Frage habe ich erhalten.

Bitte gestatten Sie, dass ich nur auf einige Aspekte eingehe.

Wie jeder Euro-Staat die verfassungsrechtliche Verankerung einer Schuldenbremse vornimmt, bleibt natürlich den Parlamenten der einzelnen Staaten überlassen. Wichtig ist nur, dass damit jeweils die nationalrechtliche Verpflichtung besteht, die ständig fortschreitende Staatsverschuldung zu bremsen. In einem nächsten Schritt müssen die Parlamente dann darüber diskutieren, wie diese Verpflichtung in den künftigen Haushaltsplänen umgesetzt werden soll. Dies können sowohl Kürzungen bei den Staatsausgaben als auch Begrenzungen bei den Ausgabensteigerungen oder die Erhöhung der Einnahmen durch Steuererhöhungen sein. All dies liegt aber im Haushaltsrecht der nationalen Parlamente. Im Rahmen einer solchen Schuldenbremse können natürlich auch Mehrausgaben für bestimmte Bereiche beschlossen werden, sofern dann an anderer Stelle entsprechend gekürzt oder die Einnahmen entsprechend erhöht werden.

Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften ist zu berücksichtigen, dass diese neben der Körperschaftssteuer, die bundesweit 15% beträgt, auch die Gewerbesteuer zu entrichten haben, deren Höhe vom Hebesatz der Kommunen bestimmt wird. Zudem werden die Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften an ihre Eigentümer, also Aktionäre oder GmbH-Gesellschafter, bei diesen wiederum mit 25% besteuert. Damit unterschiedet sich die Besteuerung der Kapitalgesellschaft grundlegend von der Besteuerung der Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers. Im Übrigen ist eine Diskussion über die Höhe der Steuersätze müßig, sofern zuvor keine Einigkeit über die zugrundeliegende Bemessungsgrundlage erzielt wurde.

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Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Buchholz
-Büroleiter-

Büro Gunther Krichbaum

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