Frage an Gunther Krichbaum bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Gunther Krichbaum
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Frage von Helmut E. •

Frage an Gunther Krichbaum von Helmut E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Umsetzung der EU Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU

Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode für dieses Thema einsetzen und damit einen Beitrag zur Abstellung von Missständen leisten?

Der Deutsche Bundestag hat es bisher versäumt, die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 in nationales Recht umzusetzen.
Die Frist hierfür lief am 20. Juli 2015 ab. Zwar hat die Fraktion der Bündnis90/Die Grünen am 22.4.2015 einen Antrag im Bundestag zur Umsetzung der genannten Richtlinie eingebracht, an der fehlenden Umsetzung hat sich jedoch bisher nichts geändert.
Das ist sehr bedauerlich, da die Richtlinie der EU gerade für schutzbedürftige Flüchtlinge wie Jugendliche, Schwangere, Kranke, Alte, Frauen mit oder ohne Kinder wesentlich bessere, menschenwürdigere Rahmenbedingungen der Aufnahme und Unterbringung in Deutschland gewährleisten würde. Leider wird auf schutzbedürftige (vulnerable) Personen kaum Rücksicht genommen.
Ich finde es bedauerlich, wenn Deutschland immer wieder darin auffällt, EU-Richtlinien nicht in nationales Recht umzusetzen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.,

Abgeordnetenwatch soll dem Dialog zwischen Wählern und Kandidaten dienen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich auf ihre bislang zwei Fragen nur sehr knapp antworten werde, da Sie aus Hessen und nicht aus meinem baden-württembergischen Wahlkreis stammen.

Nach Ansicht der Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesrepublik die Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Kommission sieht das anders und deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Letztlich muss der Europäische Gerichtshof diese Rechtsfrage klären.

Unabhängig von dieser Rechtsstreit trifft es nicht zu, dass Deutschland "immer wieder darin auffällt, EU-Richtlinien nicht in nationales Recht umzusetzen". Bei der Richtlinienumsetzung zum Binnenmarkt hat Deutschland 1,1% der Richtlinien noch nicht umgesetzt und damit den vorgesehenen Grenzwert von 1% nur sehr knapp überschritten. Wir befinden uns damit im unteren Mittelfeld aller EU-Staaten. Ein "immer wieder auffällt" ist daher nicht angebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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