Werden einst geduldete, gut integrierte und dann abgeschobene Flüchtlinge auch das Recht haben, die Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Dean R. •

Werden einst geduldete, gut integrierte und dann abgeschobene Flüchtlinge auch das Recht haben, die Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Ich habe als Kind in Deutschland gelebt, allerdings nur als geduldeter Flüchtling. Meine Familie ist einst vom Krieg in Bosnien geflohen und wir haben sieben Jahre lang in Deutschland gelebt. Meine Schwester und ich waren Musterbeispiele für Integration. Deutsch haben wir als unsere Muttersprache aufgenommen. Trotzdem wurden wir mit einer Drohung einer Abschiebung aus dem Land vertrieben. Meine Eltern waren vollzeit beschäftigt und erhielten keinerlei soziale Hilfen.

Seit einem Jahr wohne und arbeite ich wieder in Deutschland und wünsche mir die Staatsbürgerschaft mehr als alles andere. Ich möchte wählen und mitwirken können.

Werden diese 7 Jahre herausragender Integration und Teilhabe am Deutschen Leben anerkannt? Ich habe mich seit jeher immer als Deutscher gesehen und weniger als Bosnier. Sogar mit der Bosnischen Sprache habe ich immer noch zu kämpfen.

Ich kenne viele mit demselben Schicksal.
Danke und liebe Grüße,
Herr R.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und dass Sie sich wieder dazu entschieden haben, in Deutschland zu leben.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz richtet sich an Menschen, die längst schon hier leben. Dabei geht es nicht nur um Menschen, die vor fünf, acht, zehn oder noch mehr Jahren nach Deutschland gekommen sind. Wir reden auch von in Deutschland geborenen Kindern, die hier zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder ihr Studium gemacht haben, die deutsch sprechen und in Deutschland sozialisiert sind. Deutschland ist ihr Zuhause. Mit der Staatsangehörigkeitsreform setzen wir ein politisches und rechtliches Zeichen für die Menschen, die schon lange Teil unserer Gesellschaft sind.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes gelten aber weiterhin auch (die dann aktualisierten) Voraussetzungen einer Einbürgerung. Dazu zählen eine Aufenthaltszeit von fünf, bzw. drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit, Deutschkenntnisse, Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.

Konkret bedeutet das, dass Sie durchgehend fünf (bzw. drei) Jahre lange in Deutschland gelebt haben müssen, um eine Einbürgerung zu beantragen. Vorherige Aufenthaltszeiten werden nicht angerechnet.

Da Sie in Deutschland und mit Deutsch als Muttersprache aufgewachsen sind, kann dies aber einen positiven Einfluss auf eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren haben. Das entscheidet die für Sie zuständige Einwanderungsbehörde.

Wir sind derzeit noch in den Beratungen. Die Staatsangehörigkeitsreform soll vor der Sommerpause umgesetzt werden und in Kraft treten.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir 

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