Um nach Ablauf der Fahrberechtigung mit dem türkischen Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, benötigen Sie den deutschen Führerschein.
Ich kann Ihnen kein konkretes Datum nennen. Zunächst muss die Staatsangehörigkeitsreform vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach kommt sie erst in den Bundestag und das parlamentarische Verfahren setzt ein.
Ein Gedanke hinter der kontrollierten Cannabis-Abgabe ist ja, dass es nicht-kommerziellen Eigenanbau gibt.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie neben der deutschen auch eine (oder weitere) Staatsbürgerschaften besitzen - ohne die deutsche abgeben zu müssen und ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen, das wird entfallen. Sie können also die türkische Staatsangehörigkeit beantragen und hätten dann mit der deutschen zwei.
Ich rechen damit, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende des Jahres umsetzen werden können. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen, da das Gesetz erst noch in den Bundestag kommen muss.
Da es derzeit aber keine Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung gibt, da wir uns nicht im Verteidigungsfall befinden und auch die Wehrpflicht ausgesetzt ist, bedarf es dieser Handlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.