Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 31.07.2023

Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 31.07.2023

ich halte es für richtig, dass auch Menschen, die beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung gewisse Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen können, Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht erhalten können.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 31.07.2023

Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt.

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