Damit sie nicht wieder komplett "von vorne" beginnen müssen, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrer zuständigen Behörde zu suchen und Ihren Fall gegebenenfalls zurückzustellen
Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.
Auch mit einem ausländischen Pass gibt es zahlreiche Wege für Ihren Cousin, wieder nach Deutschland zu kommen
Zuwanderungsregeln, insbesondere Gehaltsgrenzen, müssen aus meiner Sicht immer eine Balance zwischen einerseits der Verhinderung von Lohndumping, Ausbeutung und Schlechterstellung ausländischer Arbeitskräfte und andererseits der Ermöglichung von für alle Seiten gewinnbringender Zuwanderung finden
Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen
Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.