das Klimaabkommen von Paris gilt nach wie vor.
Antwort 08.10.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Antwort 12.10.2023 von Hakan Demir SPD
Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.