Diese Möglichkeit ist – wie Sie ebenfalls zu Recht anmerken – auch für andere Gruppen relevant, z.B. für bereits eingewanderte Fachkräfte oder für Deutsche mit ausländischen Eltern. Für diese Gruppen bleibt aber erst einmal die aktuelle Rechtslage ausschlaggebend, nach der eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegen muss, um den Elternnachzug zu ermöglichen.
Antwort 01.08.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Der Kabinettsbeschluss zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird sich leider noch in die spätere Phase der Sommerpause verschieben
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD
Sie haben Recht, dass der Gesetzgebungsprozess schon länger als geplant dauert, aber die Bundesregierung ist nach meiner Auffassung auf einem sehr guten Weg
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen