Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD
Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Antwort 09.05.2023 von Hakan Demir SPD
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.