Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen.
Dementsprechend kann der Begriff nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern benötigt einen Ersatzbegriff, beziehungsweise eine Ersatzformulierung.
Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Ein Einspruch des Bundesrats gegen die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist sehr unwahrscheinlich
Der Kollege Herr Dr. Heck hat den zitierten Satz ja im Zusammenhang mit der Veränderung des Wahlvolkes gesagt. Wenn Menschen eingebürgert werden, werden sie natürlich auch wahlberechtigt und die Wählerschaft ändert sich