Bekomme ich im Vorruhestand (keine Altersrente!) die Energiepauschale?

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Hans Urban
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Frage von Robert H. •

Bekomme ich im Vorruhestand (keine Altersrente!) die Energiepauschale?

Sehr geehrter Herr Urban, ich bin im Vorruhestand, ehemals bei der Allianz Vers beschäftig und Steuerpflichtig. Die Altersrente beginnt erst in 5 Jahren. Die Energiepauschale wurde mir nicht ausbezahlt mit der Begründung das es kein aktives Arbeitsverhältnis sei. Steuerrechtlich werde ich aber genauso behandelt. Steht mir die Energiepauschale von 300€ auch zu?
Vielen Dank
Mit besten Grüßen
Robert H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, aber ich musste ebenfalls zuerst recherchieren und wollte sichergehen, Sie korrekt zu informieren. Denn ich hatte angenommen, dass sich mit dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung bzw. der Berücksichtigung von Rentnerinnen und Rentnern bei der Energiepreispauschale auch für Sie etwas ändern könnte. Doch nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.

Wenn sich daran etwas ändern sollte, werde ich Sie gern erneut informieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Urban