Frage an Hans-Willi Körfges bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Portrait von Hans-Willi Körfges
Hans-Willi Körfges
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Willi Körfges zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Winfried K. •

Frage an Hans-Willi Körfges von Winfried K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Körfges,

In ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen möchte Sie fragen, welche Initiative sie zur Abschaffung vom § 48 der Landesbauordnung NRW unternehmen. Herr Wüst hatte mir mitgeteilt, dass er hierfür nicht zuständig ist.

Bei meiner Erfahrung nach bald 30 Jahren in der Stadtplanung innerhalb mehreren Kommunen in NRW und in Ostdeutschland sehe ich den Paragrafen, demzufolge Kfz-Stellplätze bei Bauvorhaben nachzuweisen sind, als grundsätzlich falsch und mittlerweile gefährlich für die Entwicklung im innerstädtischen Raum.
Eine Entwicklung der öffentliche Räume und Straßen, so wie wir es in den 90iger Jahren in Ostdeutschland geschafft haben, wird zum guten Teil durch eben diesen §48 BauO-Nrw §48 verhindert. Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum erweisen sich derzeit in NRW in großen Teilen als sinnlos. Viele, sehr viele innerstädtische Entwicklungsmaßnahmen werden durch die „notwendigen“ Stellplatzforderung gemäß BauO-Nrw §48 von vorne rein verhindert. Über deren Unsinnigkeit sind sich bei vielen Projekten Investoren und Kommunalverwaltung einig. Auch Fördergelder können somit in großen Mengen in NRW (insbesondere im Ruhrgebiet) nicht abgerufen werden, da Umbaumaßnahmen, so wie in Ostdeutschland geschehen, in NRW auf Grund dieses BauO-Nrw §48 gar nicht erst möglich sind. In Berlin, Hamburg, Ba-Wü, Brandenburg etc. ist der Stellplatznachweis aus den o.g. Gründen in den letzten Jahren weitgehend abgeschafft worden.
Da ich sehe, dass sich in Planungskreisen meiner Meinung eine breite Mehrheit für die Abschaffung dieses Paragrafen ausspricht, kann es nur eine Frage der Zeit sein, bis dies auch in NRW geschieht.

Deshalb meine Frage:
Welche Überlegungen haben Sie zur Abschaffung des BauO-Nrw §48 bzw. gibt es einen Zielhorizont, auf denen sich die Kommunen hinsichtlich der Abschaffung einstellen können.

Mit freundlichen Grüßen

W. Kölsch
Köln

Portrait von Hans-Willi Körfges
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kölsch,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Themas Stellplatznachweise.

In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses, werde ich keine politischen Initiativen in die eine oder andere Richtung betreiben, da ich als Vorsitzender des Ausschusses zur Neutralität verpflichtet bin. Als Angehöriger der Fraktion der SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen kann ich Ihnen allerdings folgendes mitteilen:

Die Thematik wird in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesbauordnung abgehandelt. Insofern ist das eine Zuständigkeit des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen, Wohnen und Gleichstellung.

Gegenwärtig wird in Nordrhein-Westfalen ein Änderungsgesetz der Landesregierung zur Landesbauordnung von 2018 beraten. Aufgrund der gegebenen Mehrheitsverhältnisse von CDU und FDP, das sind die regierungstragenden Koalitionsfraktionen, sind Vorschläge der SPD zur Gestaltung der Landesbauordnung nicht mehrheitsfähig und werden regelmäßig abgelehnt.

Die Gestaltung der Regelungen zur Stellplatzfrage ist in allen Kommunen immer ein schwieriges Thema. Dabei kommt es sehr auf die Situation vor Ort an, dies sogar nicht nur stadtweit, sondern auch sehr kleinteilig bis in einzelne Wohnquartiere hinein. Insofern hat sich die SPD im letzten Vorstoß für eine Landesbauordnung für eine Regelung ausgesprochen, die den einzelnen Kommunen weitgehend Gestaltungsfreiheit bei diesen Fragen gibt.

Die gegenwärtige Landesregierung hat sich im § 48 der Landesbauordnung dafür entschieden, den Kommunen per Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschriften die Möglichkeit einzuräumen, weitgehend selbstbestimmt Regelungen treffen zu können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Stellplatzpflicht durch Zahlung an die Kommune abzulösen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Hans-Willi Körfges