Ist es tatsächlich war, das die Regierungskoalition das Informationsfreiheitsgestz in seiner jetzigen Form abschaffen will?
Quelle: abgeordnetenwatch, t-online
Transparenz-Anfragen von Bürger:innen über das IFG könnten zukünftig tausende Euro kosten und sollen überhaupt nur bei „berechtigtem Interesse“ erlaubt sein. Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie abgeordnetenwatch sollen nach den Plänen der Koalition überhaupt keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.
Übersetzt bedeutet das: Die Abschaffung des Informations- und Presserechts, wie wir es kennen. Kanzleramt und Ministerien könnten sämtliche Transparenz-Anträge abbügeln oder mit Gebühren belegen, die jede Anfrage im Keim ersticken.
Bisher ermöglicht das IFG die Kontrolle staatlichen Handelns überhaupt erst.
Lobbytreffen, Kungeleien, einseitige Einflussnahme – all das könnte für die Öffentlichkeit zukünftig zur Blackbox werden, die für immer verschlossen bleibt.
Haben Sie das tatsächlich vor?
Wenn ja, warum sollten die Bürger Sie und Ihre Partei dann noch wählen, wenn sie deren Rechte so einschränken wollen?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Informationsfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, wie staatliche Entscheidungen getroffen werden und auf welcher Grundlage Behörden und Politik handeln. Transparenz schafft Vertrauen in staatliche Institutionen und stärkt die demokratische Kontrolle. Die im Rahmen des Koalitionsausschusses beschlossene Maßnahme sieht keine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Vielmehr geht es um eine Reform des bestehenden Systems mit dem Ziel, Transparenz und einen funktionierenden Verwaltungsablauf miteinander in Einklang zu bringen. Hintergrund ist, dass die öffentliche Verwaltung in den vergangenen Jahren mit einer zunehmenden Zahl sehr umfangreicher und teilweise äußerst aufwendiger Informationsanfragen konfrontiert war. Dadurch entstehen erhebliche personelle und finanzielle Belastungen, die die Verwaltung von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten können. Eine Reform des IFG darf aber nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger, Medien oder gesellschaftliche Organisationen daran gehindert werden, staatliches Handeln kritisch zu begleiten. Die Möglichkeit, Informationen über staatliche Entscheidungen zu erhalten, bleibt ein wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Gemeinwesens. Der Koalitionsausschuss hat daher beschlossen, das IFG im Sinne einer zielgerichteten Weiterentwicklung zu überprüfen. Dabei geht es insbesondere darum, den Zugang zu Informationen zu ordnen, missbräuchliche oder unverhältnismäßig aufwendige Verfahren zu vermeiden und zugleich den berechtigten Informationsinteressen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Viele der von Ihnen angesprochenen Punkte, z.B. die konkrete Ausgestaltung eines möglichen „berechtigten Interesses“, die Frage der Kostenregelungen sowie die Rolle von Medien und zivilgesellschaftlichen Akteuren,werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheidend sein. Für mich ist dabei wichtig, dass eine Reform nicht zu einem Abbau von Transparenz führt, sondern einen fairen Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und Verwaltungsfähigkeit schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Orthey, MdB
