Frage an Harald Weinberg bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Harald Weinberg
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Frage von Georg S. •

Frage an Harald Weinberg von Georg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weinberg,

als vom Bürger gewähltes Mitglied des Bundestages(MdB) vertreten Sie die Wünsche der Bürger mit Ihrer Stimme im Parlament.

Ihre Vertretung drückt sich - unter anderem - darin aus, dass Sie Entscheidungen für die Bürger treffen und zwar im besten Fall tatsächlich zum Wohl (Wohlergehen) der Bürger z.B. höhere Renten, bessere Versorgung in der Medizin, höherer Mindestlohn, etc, etc, und im schlechtesten Fall nur zum vermeintlichen Wohlergehen oder bewusst zum Nachteil der Bürger, z.B. Rentenkürzungen, Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenkassen, Abschaffung Mindestlohn, Steuererhöhungen etc. etc. . Die jeweiligen Gründe für die Entscheidungen sollen hier keine Rolle spielen.

Diese Entscheidungen werden im Rahmen von Gesetzen getroffen, über die im Bundestag jeder Abgeordnete mit Ja oder Nein oder Enthaltung abstimmen kann. Durch die Gesetze wird der Vollzug der darin entahltenen Maßnahmen und Vorgaben möglich und kann von staatlicher Seite auch mit Zwangsmaßnahmen (Exekutive) durchgesetzt werden.

1. Frage:
Sind meine Ausführungen insoweit richtig?
2. Frage:
Legen Sie Ihren Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) und legt Ihre Fraktion und legt der Bundestag (Summe aller Abgeordneten) den Entscheidungen (Abstimmungsverhalten) generell wissenschaftliche Studien und Ausarbeitungen, sowie Expertenanhörungen etc. zugrunde, um die Auswirkungen eines Gesetzes/Beschlusses auf die Bürger möglichst umfassend und tatsachenorientiert im Vorhinein beurteilen und bewerten zu können?
3. Frage:
Falls ja, ist dies so vorgeschrieben, oder obliegt es allein dem Abgeordneten, der Fraktion, dem Parlament, Sachverständigen Know How der Entscheidung/dem Abstimmungsverhalten zugrunde zu legen?
4. Frage:
Müssen Sie, Ihre Fraktion, das Parlament die Wünsche von Lobbyisten, insbesondere großen Wirtschaftsunternehmen, bei Ihrer Entscheidung (Abstimmungsverhalten) berücksichtigen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
G. S.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Unter https://www.bundestag.de/ finden Sie unter anderem den Menüpunkt "Parlament" und "Aufgaben".
Dort ist die Gesetzgebung des Parlaments ausführlich beschrieben und die meisten Ihrer Fragen fingen dort eine Antwort.

Dennoch in Kurzform:

Zu 1. Ja, das trifft weitgehend zu
Zu 2. Auf jeden Fall finden Anhörungen statt. Alles andere obliegt der Sorgfalt der Fraktionen oder Abgeordneten.
Zu 3. Siehe meine Antwort zu 2.
Zu 4. Nein, weder meine Fraktion noch ich muss dies tun. Und für die anderen fordern wir völlige Transparenz und ein Lobby-Register.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Weinberg MdB