Bisher bezahlt das Jobcenter die Miete ausschließlich abhängig von der Personen Zahl, unabhängig vom Zustand der Wohnung und der Wohnungsgröße. Wird beim neuen Bürgergeld dies geändert?

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Frage von Cornelia K. •

Bisher bezahlt das Jobcenter die Miete ausschließlich abhängig von der Personen Zahl, unabhängig vom Zustand der Wohnung und der Wohnungsgröße. Wird beim neuen Bürgergeld dies geändert?

Ich bin Sozialpädagogin und kenne aus meiner Arbeit Familien, die zu viert in einem Zimmer mit Gemeinschaftsdusche und Gem.Küche leben und das Jobcenter 700€ plus Nebenkosten dafür bezahlt.

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das neue Bürgergeld soll zum 01. Januar 2023 eingeführt werden. Heute wurde der Regierungsentwurf vom 14.09.2022 in 1. Lesung im Bundestag beraten, Mitte November soll es in 2./3. Lesung im Bundestag und danach Ende November als zustimmungspflichtiges Gesetz vom Bundesrat beschlossen werden. Einige der neuen Regelungen sollen direkt zum 01. Januar 2023 in Kraft treten, wie beispielsweise der neue (höhere) Regelsatz, die Karenzzeit für Wohnraum und die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes. Mit der Einführung des Bürgergeldes soll Bürokratie abgebaut und eine Kultur der Augenhöhe und des Respekts und mehr nachhaltige (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Doch nun zu Ihrer Frage bezüglich der Mietkosten/Wohnungsgröße:

Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen festgelegten Satz, der für Mietkosten erstattet wird. Dies wird kommunal festgelegt und hängt von den Bedingungen am lokalen Wohnungsmarkt (Miethöhe) ab. Beispielsweise werden in Halle (Saale) 335,50 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt an Mietkosten übernommen, in München hingegen 688 Euro.

Das neue Bürgergeldgesetz sieht nach der Beantragung eine zweijährige Karenzzeit für Wohnungen und Vermögen vor. Das bedeutet, dass in den ersten zwei Jahren nach Beantragung des Bürgergeldes die selbst genutzte Wohnung und zusätzlich Vermögen unterhalb von 60.000 Euro (bei einer alleinstehenden Person, bei mehr Familienmitgliedern steigt der Betrag) nicht mehr angerechnet werden. Die Regelung für selbst genutzten Wohnraum bezieht sich sowohl auf Miet- als auch auf Eigentumswohnungen. Ziel ist es, dass Menschen sich auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt konzentrieren können und nicht zuerst eine neue Wohnung suchen müssen und aus ihrem sozialen Umfeld gerissen werden. Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben, empfinden es als sehr ungerecht, dass ihnen im Übergang vom ALG I zum ALG II ihre hart erarbeiteten Ersparnisse zu großen Teilen angerechnet wurden. Die Neuregelung zielt darauf, dass private Rücklagen und vor allem auch die Alterssicherung erhalten bleiben. Soweit der aktuelle Beratungsstand.

Die Bundesregierung wird mit dem Entlastungspaket III zudem eine Wohngeld-Reform umsetzen. Ziel ist die Ausweitung des Wohngeld-Anspruchs für einkommensschwache Haushalte. Somit werden ca. 2 Millionen weitere Haushalte Wohngeld erhalten. Zusammen mit dem Wohngeld wird für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 an Wohngeldempfänger einmalig ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden: Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.

Ihnen danke ich für Ihr Engagement und wünsche alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens

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