Warum bestehen Sie im Fernsehinterview auf der bundesweiten Durchsetzung der Einrichtungsimpfpflicht, obwohl lt. Gesundheitsämtern keine Ausführungsbestimmungen vorliegen?

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Heike Baehrens
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Frage von Dieter B. •

Warum bestehen Sie im Fernsehinterview auf der bundesweiten Durchsetzung der Einrichtungsimpfpflicht, obwohl lt. Gesundheitsämtern keine Ausführungsbestimmungen vorliegen?

Selbst Janosh Dahmen (Grüne) räumt auf Nachfrage im Fernsehinterview eine diesbezügliche Nachbesserung ein.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist meiner Meinung nach dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass der Schutz besonders verletzlicher Menschen von den sehr unterschiedlichen Impfquoten in den Einrichtungen abhängt. Infektionsschutz war und ist immer ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Gesundheits- und Pflegebereich. Und wer in diesem Bereich arbeitet, hat eine besondere Verantwortung. Auch die Einrichtungen haben als Arbeitgeber eine Verantwortung, ihre Mitarbeiter:innen gezielt anzusprechen, zu informieren und zu überzeugen. Was das für einen Unterschied macht, zeigen uns inzwischen viele Beispiele in unterschiedlichen Einrichtungen in verschiedenen Regionen.

Spätestens seit Ende November muss allen betroffenen Einrichtungen und deren Beschäftigten klar sein, dass die Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Die noch verbleibende Zeit bis zu ihrem Inkrafttreten sollte von Arbeitgebern für weitere Überzeugungsarbeit und konkrete Impfangebote genutzt werden.

Ich weiß nicht, auf welches Interview Sie sich beziehen, aber in der öffentlichen Debatte habe ich eigentlich immer darauf hingewiesen, dass die befürchteten Umsetzungsprobleme ans Bundesgesundheitsministerium adressiert und unter anderem bei der Gesundheitsministerkonferenz besprochen wurden. Dort hat man sich auf eine gemeinsame Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene geeinigt, um konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu erarbeiten. Die Handreichung dazu liegt mittlerweile vor, sodass auch die Verwaltungen der Landkreise die notwendige Orientierung erhalten. Wie auch bisher während dieser Pandemie können die Gesundheitsämter, die natürlich momentan sehr stark beansprucht sind, Überlastungsanzeigen stellen und durch den Bund personelle Unterstützung erhalten, zum Beispiel zur Bearbeitung der eingehenden Fälle, bei denen noch kein Impfnacheis vorgelegt ist. Es ist gut, dass Probleme angesprochen und Sorgen an die Politik herangetragen werden, nur so kann man solche Lösungen in gemeinsamer Absprache erarbeiten. Ein Grund dieses aus meiner Sicht dringend notwendige Gesetz einfach wieder zurückzunehmen, sind die Problemanzeigen aber nicht – das Anliegen, besonders verletzliche Personen zu schützen, bleibt ja weiterhin bestehen. Insofern setze ich auf eine konstruktive Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Landkreisen und Einrichtungen bei der Umsetzung in den nächsten Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens

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