Antwort 24.10.2024 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.
Sie können sich also sicher sein: wir wissen um die großen Einschnitte im Leben sowie die schwierige Lage, in der sich die ME/CFS-erkrankten Patient*innen und ihre Angehörigen durch ihre Einschränkungen im Alltag befinden.