Frage an Helmut Barthel bezüglich Verkehr

Helmut Barthel MdL
Helmut Barthel
SPD
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Frage von Bert S. •

Frage an Helmut Barthel von Bert S. bezüglich Verkehr

Im Jahr 2011 ? hat Ihr SPD-Verkehrsminister Vogelsänger ? aufgrund zweifelhafter Studien Tempo 70 auf Alleen angeordnet.(Glaube nie einer Statistik, die Du nicht verstehst). Dieser Blödsinn der pauschalen Geschwindigkeitsbegrenzung per Definition (Was sind Alleen ?) wurde ja auch größtenteils bereits pflichtbewusst umgesetzt und wird zum Füllen der Kassen kontrolliert.

Seit ca. 25 Jahren fahre ich leidenschaftlich Motorrad und ca. 60000 km pro Jahr mit dem Auto (ohne Punkte!). Aber solch einen Unsinn der Bevormundung der Bevölkerung habe ich seit DDR-Zeiten nicht mehr erlebt. Wo ich auch auf Alleen Motorrad fahre, im Erzgebirge, Harz, Mecklenburg, Schwarzwald, Schweiz, Österreich etc, nirgendwo habe ich solch einen Unsinn erlebt, als das grundsätzliches Tempolimit 70 auf Alleen, wie in Brandenburg. Dies hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun, sondern mit Gängelung der Autofahrer von weltfremden Politikern. Das führt nur dazu, dass man unkonzentrierter fährt und das ggf. einige Autofahrer die vorschriftsmäßigen Fahrer "halsbrächerisch" überholen.

Ich vertrete die Meinung: Wer nicht Auto fahren kann, und die Berliner werden das wohl NIE lernen, sollte ein Sicherheitstraining beim ADAC absolvieren. Die Regierung sollte lieber das Geld für den Straßenerhalt ausgeben, als für diesen schwachsinnigen Schilderwald. Wenn man die Unfallzahl auf 0 herabsetzen will, muß man auch die Geschwindigkeit auf 0 reduzieren.

Meine Frage: Werden Sie sich für die Abschaffung dieser Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen?

Vorschlag: Vielleicht sollte Ihr Minister mal z.B. nach Herzberg ziehen und von dort aus jeden Tag (ohne Fahrer) nach Potsdam zum Ministerium hin und zurück fahren, dann weiss er, was Tempo 70 bedeutet!

Helmut Barthel MdL
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Semmler,

danke für Ihre Anfrage.

Dazu möchte ich Folgendes anmerken.

Die Behörden sind verpflichtet bei einer Häufung von Baumunfällen, die es in Brandenburg zweifelllos gab und gibt, zu reagieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer zu ergreifen. Das ist offensichtlich mit dem Runderlass versucht worden. Aber wie häufig bei „Rundumschlägen“ ist die Praxiswirksamkeit nur begrenzt gegeben. Ich halte ein flächendeckendes Tempolimit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften auf Landestraßen (Allen) für falsch. Es sollte eine differenzierte Betrachtung von Gefahrenstellen auf Brandenburger Alleen erfolgen und darauf mit entsprechenden selektiven Maßnahmen reagiert werden.

Beste Grüße

Helmut Barthel

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