Werden Sie der vom Kabinett geplanten Aufweichung des Klimaschutzgesetzes zustimmen?

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Helmut Kleebank
SPD
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Frage von Frank S. •

Werden Sie der vom Kabinett geplanten Aufweichung des Klimaschutzgesetzes zustimmen?

Die Klimakrise drängt. In den letzten zwei Jahren wurden die Sektorziele nur knapp erreicht oder ganz verfehlt. Es fehlt an einer langfristigen Strategie.
Nun plant das Kabinett eine Verwässerung der Klimastrategie und keine konkreten Vorschläge zur Reduktion der Pkw-Emissionen, stattdessen aber die Subventionierung von E-Fuels und 144 Autobahn-Projekte, die Sektorziele sollen abgeschafft werden.
„Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, heißt es in der Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen.
Ich bitte Sie: Setzen Sie Ihre Stimme dafür ein, dass es beim Klimaschutz keine Rückschritte gibt! Jedes einzelne Ressort muss Verantwortung übernehmen und die Effektivität aller Klimaschutzmaßnahmen muss gewährleistet werden. Die vorgeschlagene Änderung des Klimaschutzgesetzes darf so nicht durch den Bundestag!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

besten Dank für Ihre Frage zum Klimaschutzgesetz. Vorweg folgende Anmerkung: Es war die SPD, die gegen harten Widerstand der Union in der letzten Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz erkämpft hat. Für dieses Gesetz werden wir auch weiterhin eintreten. Entgegen der vielfach erhobenen Behauptung, die Sektorziele würden abgeschafft werden, haben wir ihre Beibehaltung vereinbart. Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen insbesondere auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können. Deshalb wollen wir das Klimaschutzgesetz weiterentwickeln und besser machen. Künftig muss die Bundesregierung aber bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klima-ziele befinden, betrachten wir in Zukunft nicht nur die Vorjahresemissionen, sondern auch die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung. Das bedeutet: Mit den Emissionsdaten des Vorjahres wird in Zukunft auch die prognostizierte Emissionsentwicklung für die Jahre bis 2030 und mit Blick auf 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Es wird für jeden Sektor geprüft, ob die CO2-Minderung ausreicht, um die Ziele zu erreichen. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klima-ziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen. Klimaschutz wird damit zu einer echten Querschnittsaufgabe der Bundesregierung. Damit sich sowohl einzelne Ministerien als auch die gesamte Bundesregierung zukünftig nicht aus der Verantwortung schleichen, kommt es uns hierbei auf eine hohe Verbindlichkeit an. Nach der aktuellen Planung werden wir uns im Herbst mit dem Klimaschutzgesetz im Bundestag befassen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei dem nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten werden, dass das von uns auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz nicht verwässert, sondern sogar besser als bisher wird.

Mit den besten Grüßen

Helmut Kleebank

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