Wie können Sie Ihr Abstimmungsverhalten bezüglich der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe mit der Haltung der katholischen Kirche vereinbaren?

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Helmut Kleebank
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Frage von Andreas J. •

Wie können Sie Ihr Abstimmungsverhalten bezüglich der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe mit der Haltung der katholischen Kirche vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Kleebank, Sie bezeichnen sich als Katholik. Der Gebetsaufruf des Berliner Erzbischofs, die Verlautbarungen der letzten drei Päpste sowie der Kazechismus der katholischen Kirche machen unmissverständlich deutlich, dass die Kirche die aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zum Suizid ablehnen. Sie haben bei beiden Anträgen zur Suizidbeihilfe mit Ja gestimmt, sowohl bei dem mit Einschränkungen als auch bei dem weitergehenden Antrag. Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen übereinbringen?

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Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit zusammenhängende Interesse.

Mein Abstimmungsverhalten zur Sterbe- bzw. Suizidhilfe kann ich Ihnen wie folgt erläutern. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 den § 217 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig und nichtig erklärt und klargestellt, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Damit einher geht auch das Recht eines jeden Einzelnen, Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen.

Beide zur Abstimmung vorliegenden Anträge wiesen hierbei aus meiner Sicht Schwächen auf, waren jedoch dabei jeweils besser als die aktuelle Gesetzeslage. Denn durch diese wird laut Bundesverfassungsgericht das Recht eines Menschen, sich selbst das Leben zu nehmen, in der Praxis nicht ermöglicht. Somit habe ich mich dafür entschieden, für beide nacheinander zur Abstimmung gegebenen Anträge zu stimmen, damit es zumindest zu einer Verbesserung im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage kommt. Hierbei ist es mir wichtig, den Ablauf zu erläutern. Zunächst habe ich für den ersten, nämlich dem strengeren bzw. weniger liberalen Vorschlag, den ich favorisiert habe, zugestimmt. Da es für diesen jedoch keine Mehrheit gab, habe ich mich dann dazu entschieden auch dem zweiten, liberaleren Vorschlag zuzustimmen, da auch dieser besser als die aktuelle Gesetzeslage ist.

Aufgrund der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts habe ich diese Wahl weniger als privat praktizierender Katholik, denn als pragmatischer Politiker mit der Überzeugung für eine funktionierende Gewaltenteilung und Rechtssicherheit, getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Kleebank

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