Frage an Hubertus Heil bezüglich Gesundheit

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Hubertus Heil
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Frage von Alois R. •

Frage an Hubertus Heil von Alois R. bezüglich Gesundheit

Gesetzliche Krankenversicherte werden lt. meiner BKK-Krankenkasse Mitgliederzeitschrift schon wieder einseitig abgezockt. Das Gesundheitsversorgungs.-und Pflegegeverbesserungsgesetz plant einen Eingriff in die Finanzenreserven der einzelnen Krankenkassen. Durch die Erhöhung wird jedes Mitglied der BKK, lt. Berechnung der Krankenkasse mit ca. € 560.- belastet. Beamte und Privatversicherte werden nicht belastet. Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn dieses zutrifft.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rützler,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Corona-Pandemie hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist.

Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, welches wir im Deutschen Bundestag im Dezember 2020 verabschiedet haben, stabilisieren wir unter anderem die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2021 und vermeiden erhebliche Steigerungen der Zusatzbeiträge.

Damit die gesetzliche Krankenversicherung auch unter Pandemiebedingungen solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhalten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie zum Beispiel für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt.

Wir haben erreicht, dass dabei die finanzielle Stabilität kleinerer Krankenkassen nicht gefährdet wird. Kassen mit hohen Rücklagen dürfen auch weiterhin ihren Zusatzbeitragssatz nicht erhöhen. Auf dieser Grundlage haben deshalb nicht alle gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Zusatzbeiträge für 2021 angehoben. Wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung Zusatzbeiträge erhöht, können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, die für 2021 keine Erhöhung des Zusatzbeitrages vornimmt.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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