versucherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entnommen

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Frage von Petra L. •

versucherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entnommen

Sehr geehrter Herr Heil
Warum werden die versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse nicht mit Zinsen zurückgezahlt?

Dann wäre das Thema leere Rentenkasse doch vom Tisch?

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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es wurden keine Gelder der Rentenversicherung entzogen. Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.

Im Jahr 2004 wurde auf Anfrage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages der „Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung“ vorgelegt (Drucksache 1799 des Haushaltsausschusses aus der 15. Legislaturperiode). Zentrale Aussage des Berichts: Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bundesmittel, die neben den Beitragsmitteln in die Rentenversicherung fließen, die versicherungsfremden Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften. Diese Aussage hat weiterhin Bestand.

Sicherlich kann man unterschiedlicher Auffassung sein, ob sich durch neue gesetzliche Maßnahmen der Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen verändert hat und diese ausreichend finanziert sind. Der Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist daher immer auch Ergebnis einer gesetzgeberischen Entscheidung darüber, wie umfangreich das Ziel des sozialen Ausgleichs definiert wird. Unterschiedliche Auffassungen über die Frage, was unter den sozialen Ausgleich fällt und was als „versicherungsfremd“ angesehen wird, wird es immer geben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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