Warum werden die hochqualifizierten Fachkräfte nicht unter Hinnahme der Mehrstaatugkeit eingebürgert? Ermessenseinbürgerung wäre bereits nach heutigem Gesetz möglich, wird aber von Behörden blockiert.

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Hubertus Heil
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Frage von Ekaterina S. •

Warum werden die hochqualifizierten Fachkräfte nicht unter Hinnahme der Mehrstaatugkeit eingebürgert? Ermessenseinbürgerung wäre bereits nach heutigem Gesetz möglich, wird aber von Behörden blockiert.

Sehr geehrter Herr Heil, Sie haben vor kurzem Fachkräftemangel mit Vertretern der Wirtschaft diskutiert. Warum wird man trotz des Fachkräftemangels von Einbürgerungsbehörden nur schikaniert? Wäre die Einbürgerung der hochqualifizierten Fachkräfte, auch unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit, aktuell nicht im öffentlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland? Wann wird sich konkret etwas ändern? Danke!

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.                 

Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können. Wer sich für Deutschland entscheidet, soll gleichberechtigt dazugehören – vom guten Ankommen ab dem ersten Tag bis zur Einbürgerung, am Arbeitsplatz genauso wie in der Gesellschaft.

Im Koalitionsvertrag haben wir mit Bündnis 90/Die Grünen und der FDP deshalb die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts vereinbart. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 25. Mai 2023 durch das zuständige Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegt. So wollen wir Mehrstaatigkeit zulassen und Einbürgerungen sollen in der Regel nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher nach acht Jahren möglich sein – bei besonderen Integrationsleistungen auch nach drei Jahren.

Weitere Informationen zum Entwurf finden Sie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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