Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Antwort 12.06.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 07.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Antwort 07.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht, dass langzeitarbeitslose Menschen häufig multiple Vermittlungshemmnisse haben.
Antwort 02.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Stand 2024 haben rund 64 Prozent der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, einen Arbeitsplatz.
Antwort 08.04.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören.
Antwort 20.06.2024 von Hubertus Heil SPD
Doch auch wenn es gelingt, die inländische Erwerbsbeteiligung zu steigern, ist zusätzlich eine höhere qualifizierte Zuwanderung nötig, um die demografischen Effekte abmildern bzw. ausgleichen zu können.