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SPD
• 01.07.2022

Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

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SPD
• 01.07.2022

Akut helfen wir Studierenden mit BAföG mit einen Heizkostenzuschuss von einmalig 230 Euro. Dieser wird automatisch ohne Antragstellung im Sommer ausgezahlt, wenn die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für diesen Winter verschickt werden.

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