Leider ist es mit der Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr möglich von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.
Akut helfen wir Studierenden mit BAföG mit einen Heizkostenzuschuss von einmalig 230 Euro. Dieser wird automatisch ohne Antragstellung im Sommer ausgezahlt, wenn die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für diesen Winter verschickt werden.
Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören, die die Pauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.
Es ist nicht zu bestreiten, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland Engpässe in zahlreichen Handwerksberufen erleben.