Frage von Andreas W. • 13.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 02.10.2024
Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
Das Rentenrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Erfordernis der Nachweiserbringung vor.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun:
Diesen Zuschlag erhalten alle Rentnerinnen und Rentner bei einem Rentenbeginn ihrer Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014.
Als Bundesarbeitsminister darf ich mich allerdings nicht in konkrete Tarifauseinandersetzungen einmischen, ich bitte hier um Verständnis.