Das Vorhaben „Einführung einer Bildungs(teil)zeit“ war Teil des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz). Das Vorhaben wurde jedoch in den regierungsinternen Verhandlungen im Vorfeld des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 29. März 2023 aus dem Entwurf herausgenommen.
Meine Antwort auf Ihre Frage können Sie hier lesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/warum-haben-ruhestaendler-der-bundesagentur-fuer-arbeit-keinen-anspruch-auf-den-inflationsausgleich.
Die Statistik für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst neben einer Vielzahl von Kriterien auch die Staatsbürgerschaft von Personen, die diese Leistung beziehen.
Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt.
Grundsätzlich gilt: Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung (vormals EU-Rente genannt) bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.