Frage von Petra K. • 13.07.2023
Antwort von Hubertus Heil SPD • 12.06.2024
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 1. Januar 2024:
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 1. Januar 2024:
Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen je nach Leistung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zuerst einmal gebe ich Ihnen Recht, dass langzeitarbeitslose Menschen häufig multiple Vermittlungshemmnisse haben.
Stand 2024 haben rund 64 Prozent der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, einen Arbeitsplatz.