Frage an Ilse Aigner bezüglich Recht

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Ilse Aigner
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Frage von Ute W. •

Frage an Ilse Aigner von Ute W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Aigner,

einer unserer Freunde hat insgesamt 666 Tage unschuldig im Gefängnis verbracht.- Erst im Wiederaufnahmeverfahren wurde deutlich, dass die Polizei es unterlassen hatte Ermittlungen zur Entlastung des Beschuldigten umfänglich vorzunehmen. In einer schier unglaublichen Kette von kritikloser und fahrlässiger Übernahme dieses Ermittlungsergebnisses wurde dann unser Freund von einem überforderten Gericht zu 4 1/2 Jahren Gefängnis verurteilt.- Nur durch die Bemühungen seines Bruder und letztendlich durch das LKA u. das BKA, konnte dann im Wiederaufnahmenverfahren ein Freispruch erreicht werden.

Nunmehr steht die Frage der Haftentschädigung an! Lt. Gesetz steht dem zu Unrecht Verurteilten eine Haftentschädigung von 11 € pro Tag zu; abzüglich 6 € für Kost & Logi. Insgesamt also 5 € für jeden Tag in Unfreiheit! Die Höhe der Haftentschädigung wurde letztmalig in 1988 angepasst.

Wann wird aus Ihrer Sicht die längst überfällige Anpassung der Haftentschädigung per Gesetzesänderung erfolgen? (und warum ist das nicht schon längst geschehen?)

Was ist aus Ihrer persönlichen Sicht eine angemessene Haftentschädigung für einen zu Unrecht Verurteilten pro Tag Unfreiheit?

Gruß

Ute Wessel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Wessel,

es ist mit Sicherheit angebracht, die Grundentscheidung des Gesetzgebers aus dem Jahre 1988 - eine Anpassung der Pauschalbeträge für die Abgeltung immaterieller Schäden bei einer Freiheitsentziehung - zu überprüfen. Die Frage ist, ob der aktuell geltende Betrag von 11 Euro den finanziellen Realitäten heute noch gerecht wird. Derzeit führt die Bundesregierung eine Überprüfung durch. Hierfür wurden auch die Bundesländer um eine Stellungnahme gebeten.

Aus meiner Sicht sprechen gute Argumente für eine Anpassung der Haftentschädigung. Die CSU-Landesgruppe wird verfolgen, zu welchem Schluss die Bundesregierung gelangen wird. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung demnächst das Prüfergebnis bekannt geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner

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