(...) Sightwalk berichtet wurde, könnte daran liegen, dass diese anderen Dienste anders als Google Street View nur regional beschränkt tätig sind. Eine Verzerrung des Marktes durch die Berichterstattung über Google Street View ist allerdings nicht zu befürchten. Regelungen, die für den Umgang mit Straßenansichten zu entwickeln sind, werden für alle Anbieter vergleichbarer Dienste und nicht nur für Google gelten. (...)
Sehr geehrte Frau Kaufmann,
mit Ihren Fragen und Anmerkungen können Sie sich gerne selbst an die Betreiber der Internetseite wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB
(...) Die Gefahr von Netzdiensten wie Google Street View besteht nicht allein in der Veröffentlichung von abfotografierten Häuserfassaden, Vorgärten oder Grundstücken. Das eigentliche Geschäftsmodell und Problem besteht in der Verknüpfung und Vermarktung dieser Daten mit anderen Informationen. (...)
(...) Weil das derzeit geltende Recht keine eindeutigen Regelungen zum Umgang mit so genannten Geodaten enthält, war es mir wichtig, mich in Gesprächen mit Vertretern von Google für eine Regelung einzusetzen, die den Bürgern ein Recht zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen zugesteht. Eine solche Regelung, die den Interessen der Nutzer wie auch den Interessen des Einzelnen gerecht wird, haben wir mit Google vereinbart. (...)
(...) Nach eigener Aussage hat Google inzwischen Aufnahmen in allen Deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten gemacht. In den Verhandlungen mit Google haben wir allerdings erreicht, dass Google sich verpflichtet hat, von Aufnahmen, gegen deren Veröffentlichung Widerspruch erhoben wurde, auch die Rohdaten zu löschen. Auf diese Weise können die Aufnahmen auch nachträglich nicht wiederhergestellt werden. (...)