Frage an Ilse Aigner bezüglich Verbraucherschutz

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Ilse Aigner
CSU
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Frage von Timo P. •

Frage an Ilse Aigner von Timo P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Aigner,

a.) Wie der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag berichtet [1] werden in einigen Kommunen und Ländern systematisch Luftaufnahmen, Wärmebild-Aufnahmen und Laservermessungen von Privatgrundstücken durch die zuständigen Ämter und Behörden durchgeführt. Wie stehen Sie nach ihren starken Äußerungen gegen Google Street View zu solchen Tätigkeiten?

b.) Während, auch durch die Äußerungen von Politikern, dafür gesorgt wurde, dass in den deutschen Medien viel über Google Street View berichtet wurde, sind andere Angebote, wie zum Beispiel SightWalk, nur am Rande erwähnt worden. Denken Sie, dass diese Art der assymetrischen Berichterstattung, die ja sicherlich auch erwünscht ist, zu einer Beeinflussung des Wettbewerbs und einer Verzerrung des Marktes führen kann?

Mit freundlichen Grüßen
Timo Puschkasch

[1] http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article//beschattung-von-oben.html

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Sehr geehrter Puschkasch,

vielen Dank für Ihre Frage.
Natürlich müssen für alle dieselben Maßstäbe gelten, so dass in der allgemeinen Diskussion um Geodatenanbieter auch Sightwalk mit inbegriffen ist. Ich möchte, dass die Wahlfreiheit gewahrt bleibt, ob das Haus, in dem man wohnt im Internet zu sehen ist oder nicht und ob man selbst im Internet abgebildet ist oder nicht. Die Abbildung von Hausansichten betrifft meines Erachtens die Privatsphäre besonders stark, wenn Aufnahmen großflächig gemacht werden, da hierdurch einzelne Häuser und ganze Städte systematisch recherchierbar werden, z. B. auch für Arbeitgeber und/oder Vertragspartner, die sich sonst kaum die Mühe machen würden, persönlich am Haus vorbei zu gehen.

Großflächigere Stadtansichten hat Sightwalk bisher auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht. Dort sind die Gesichter allerdings verpixelt. Hier bin ich der Auffassung, dass Widersprüche Betroffener ebenso berücksichtigt werden sollten wie von Google. Allerdings gibt es auch hier noch einen gewissen Unterschied, indem sich die Aufnahmen von Sightwalk derzeit im Wesentlichen auf Innenstädte und touristisch besonders interessante Punkte beschränken. Demgegenüber sind von Street View auch reine Wohngebiete erfasst, bei denen das öffentliche Interesse daran, sich über das Bild jedes einzelnen Hauses im Internet informieren zu können, wesentlich geringer ist als bei Innenstädten und Tourismuszielen.

Dass es richtig war, immer wieder nachzufragen, welche Daten Google bei seinen Kamerafahrten aufgenommen hat, hat sich auch daran gezeigt, dass Google mittlerweile einräumen musste, dabei über unverschlüsselte WLAN-Anschlüsse sogar Teile von Mails aufgenommen zu haben, was eindeutig unzulässig ist und sogar zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Hamburger Staatsanwaltschaft geführt hat.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter http://www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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Sehr geehrter Herr Puschkasch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass in manchen Gegenden Grundstücksaufnahmen und Laservermessungen durch die zuständigen Ämter vorgenommen werden. Solange dies der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben dient und die Datenschutzrechte der Betroffenen gewahrt werden, bestehen hiergegen keine Bedenken.

Dass über Google Street View mehr als über andere Dienste wie z. B. Sightwalk berichtet wurde, könnte daran liegen, dass diese anderen Dienste anders als Google Street View nur regional beschränkt tätig sind. Eine Verzerrung des Marktes durch die Berichterstattung über Google Street View ist allerdings nicht zu befürchten. Regelungen, die für den Umgang mit Straßenansichten zu entwickeln sind, werden für alle Anbieter vergleichbarer Dienste und nicht nur für Google gelten.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, dann können Sie zusätzliche Informationen im Internet unter www.bmelv.de abrufen oder wenden Sie sich damit bitte an mein Ministerium. Auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" können interessierte Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen, die mein Abgeordnetenmandat betreffen. Ich bitte Sie, zukünftig darauf Rücksicht zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilse Aigner MdB

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