Frage an Irena Rudolph-Kokot bezüglich Jugend

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Irena Rudolph-Kokot
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Frage von Jutta F. •

Frage an Irena Rudolph-Kokot von Jutta F. bezüglich Jugend

Werte Frau Rudolph-Kokot,

mich würde ihre Position zur Einrichtung eines Opferschutzbeauftragten des Landes Sachsens,

Finanzierung von Fachberatungstellen als niedrigschwelliges Angebot und verpflichtende Einführung eines Schutzkonzeptes für Kindergarten und Schulen (etc.) interessieren.

Mit freundlichen Grüßen, J. F.

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Antwort von
SPD

Das Schutzkonzept für Kindergärten ist bereits seit 2012 Pflicht (siehe Quelle https://www.kinderkinder.dguv.de/die-kita-ein-sicherer-ort/). Das umfasst die konkrete Beurteilung von Gefährdungen, verfassen eines Schutzkonzeptes und auch Benennung von Ansprechpartner*innen. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gilt darüber hinaus für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII §8a und 8b). Also auch für die Schulsozialarbeit, Jugendzentren und Jugendverbandsarbeit. Hier ist es wichtig zu schauen welche Lücken noch geschlossen werden müssen, indem z.B. mehr Schulsozialarbeiter*innen, die nach dem Sozialgesetzbuch handeln, flächendeckend eingestellt werden.
In diesem Zuge ist das Jugendamt als Ansprechpartnerin und Beratungsstelle, sowie die einzelnen Träger mit erfahrenen Fachkräften auszustatten (SGB VIII §8b). Hier ist auch festgelegt wie das kommunale Beschwerdeverfahren (sollte die obige Frage darauf abzielen) behandelt wird. So in Leipzig hier nachzulesen im Leitfaden zum download https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/kinder-jugend-und-elternhilfe/kinder-und-jugendschutz/leipziger-netzwerk-fuer-kinderschutz-und-fruehe-hilfen/)
Durch die Trägerpluralität und gesetzlich verankerte Pflicht zur Prävention wäre eine gut ausfinanzierte Kinder- und Jugendhilfe das effektivste Mittel dem Anliegen gerecht zu werden. Dafür werde ich mich einsetzen.

Irena Rudolph-Kokot