Grundsätzlich können Privatinvestoren bei Bauprojekten, wie beispielsweise Spaßbädern, unter bestimmten Bedingungen durch öffentliche Mittel unterstützt werden.
Klar ist, dass wir als Abgeordnete dem Grundgesetz und damit dem dort verankerten Staatsziel des Tierschutzes verpflichtet sind. Diesem Anspruch wollen wir mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes gerecht werden. Denn nach wie vor bestehen Defizite, insbesondere bei der Anwendung und dem Vollzug der Regeln.
Der Entwurf sieht vor, dass die Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich verboten wird.
NEIN.
Als stellvertretende Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Ernährung und Landwirtschaft setze ich mich ausdrücklich für eine Erhöhung des Anteils von Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung ein.
Grundsätzlich gesprochen, ist die Verwendung des Entlastungsbeitrags für eine 24-Stunden-Pflege möglich, jedoch an die Zulassung des Anbieters geknüpft