Wäre eine höhere Strompreisbremse für Heizstrom bei einer Nachtspeicherheizung mit Ökostrom nicht begrüßenswert und möglich ? Dadurch setzt man Anreize in eine wünschenswerte Richtung

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Jamila Anna Schäfer
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Frage von Regina J. •

Wäre eine höhere Strompreisbremse für Heizstrom bei einer Nachtspeicherheizung mit Ökostrom nicht begrüßenswert und möglich ? Dadurch setzt man Anreize in eine wünschenswerte Richtung

Sehr geehrte Frau Schäfer,
Ich wende mich an Sie mit der Bitte, bei dem Gesetzentwurf zur Stromkostenabdeckelung auch den Heizstrom über Nachtspeicherheizung mit zu berücksichtigen.
Da mein Stromanbieter die Arbeitspreise von 16,83 ct. auf 42,08 ct./kwh angehoben und den Grundpreis von 114,00 auf 70,00 €/Jahr senkte, ergeben sich mtl. Mehrkosten von ca. 154,15 für den NT plus 55,00 für den HT.
Dadurch wird sich meine Warmmiete um ca. 50 % in einem Jahr erhöhen. Kaltmieterhöhung können maximal um 15 % in 3 Jahren in angespannten Wohngebieten angehoben werden. Wäre nicht ein anderer Blickwinkel auf die Mieterhöhung denkbar in denen auch die Nebenkosten berücksichtigt werden?
Da ich bisher Ökostrom bezogen habe, kann ich mir diesen nun nur noch bei dem Tagstrom erlauben.
Bei diesen drastischen Preissteigerungen werde ich zu einem örtlichen Anbieter wechseln müssen, der aber ein Strommix anbietet. Wäre es nicht wünschenswert, Ökostrom stärker zu entlasten bei der Preisbremse?
MfG R.J

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Dass die Preise fast aller Energiequellen deutlich angestiegen sind, ist eine große Belastung für die Bürger*innen. Deshalb ist das Ausstatten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro ein wichtiger Schritt, um die gestiegenen Kosten abzufedern und so die Menschen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.

Während den Beratungen zur Strompreisbremse wurde auch über einen niedrigeren Tarif für Stromheizungen diskutiert. Es ließ sich jedoch kein Weg mit akzeptablem bürokratischem Aufwand finden, diesen umzusetzen. Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.

All diese Entscheidungen zu den Preisbremsen wurden unter enormen Zeitdruck beschlossen, weswegen es sehr viele, teilweise für uns nicht ideale Kompromisse gibt. Trotzdem helfen die Preisbremsen dabei, einen Teil der höheren Kosten abzufedern und unterstützen die Bürger*innen, damit sie gut durch diesen und nächsten Winter kommen.

Um bei zukünftigen Entscheidungen immer auch den Klimaschutzaspekt zu berücksichtigen, wird Klimaschutz zu einer Querschnittsaufgabe aller Ministerien. Das heißt, dass jedes geplante Gesetz erst einer Prüfung der Vereinbarung mit den Klimaschutzzielen unterzogen wird, bevor es umgesetzt wird. Mit diesem „Klimacheck“ möchten wir sicherstellen, dass Klimaschutz als oberste Priorität wahrgenommen wird und es endlich gelingt, ressortübergreifend das Thema anzugehen.

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